Organisatorisches & Kleingedrucktes BTB-Bildungsmaßnahmen

Online-Anmeldung

Im Turn-Informationsportal (T.I.P.) können Sie jederzeit alle Aus- und Weiterbildungen sowie sonstige Lehrveranstaltungen des Badischen Turner-Bundes einsehen und sich direkt online anmelden.

Nach der Erstregistrierung erhalten Sie einen Registrier-Code. Danach können Sie ein eigenes Passwort vergeben und sich jederzeit erneut ins Portal anmelden. Nach Ihrer Online-Anmeldung werden Sie automatisch benachrichtigt, ob Sie zugelassen sind, und haben jederzeit Zugriff auf Ihre personenbezogenen Informationen und Ihren Anmeldestatus (offen, zugelassen, Warteliste). Hier sehen Sie auch jederzeit top-aktuell, in welchen Veranstaltungen noch Plätze frei sind und welche neue Angebote ausgeschrieben sind.


Schriftliches Meldeverfahren

Schriftliche Anmeldungen zu allen Lehrgängen sind unter Verwendung des entsprechenden Meldeformulars zu richten an:

Geschäftsstelle des Badischen Turner-Bundes
Postfach 1405
76003 Karlsruhe
E-Mail: bildungswerknoSpam@badischer-turner-bund.de

⇒ Download der Anmeldeformulare unter "BTB-Jahresprogramm"


Achtung: Vereinsnachweis!

Eine Anmeldung wird nur bearbeitet, wenn sie vom Verein abgestempelt und unterschrieben ist. Bei Online-Anmeldung erfolgt die Vereinsbestätigung durch eine E-Mail-Abfrage an den Verein.

Telefonische Anmeldungen und Vormerkungen sind nicht möglich.

Zulassung

Über die Zulassung zu einem Lehrgang entscheidet ausschließlich der BTB.

Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrgängen ist die Mitgliedschaft Ihres Vereins im Badischen Turner-Bund (außer bei Lehrgangsmaßnahmen mit 500er und 600er Nummern). Nicht-Mitglieder können ebenfalls an den Aus- und Fortbildungen teilnehmen. Da der BTB hierfür keine Landeszuschüsse erhält, muss ein höherer Teilnehmerbeitrag erhoben werden. Die Kosten werden auf Anfrage mitgeteilt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie gelten als zugelassen, wenn Sie keine Absage erhalten. Einladungen zu den Lehrgängen werden ca. zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn vorzugsweise per E-Mail versandt.

Der Badische Turner-Bund ist berechtigt, den Mitgliedsstatus beim Verein abzufragen, um die Teilnahmeberechtigung zu überprüfen. Sollte sich herausstellen, dass bewusst falsche Angaben gemacht wurden, werden der Person die kompletten Lehrgangsgebühren von 75 € pro Lehrgangstag in Rechnung gestellt.


Absage / Warteliste

Ist zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung der gewünschte Lehrgang bereits ausgebucht, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen eine Absage und werden automatisch auf die Warteliste des Lehrgangs gesetzt. Sobald Plätze frei werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

Aufgrund der erheblichen Mittelkürzungen im Bereich Sport können interessierte Teilnehmer nur einen Lehrgang pro Jahr aus dem Programm der staatlichen Förderung besuchen (Lehrgangsnummer: 400 – 499).

Der Badische Turner-Bund ist als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell durch das Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt.

Damit können die im Turnverein ehrenamtlich Tätigen – wie beispielsweise die zahlreichen Übungsleiter, aber auch die Vorstandsmitglieder – der über 1.100 Turnvereine in Baden für die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungen des BTB bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub im Jahr bei ihrem Arbeitgeber beantragen. ⇒ Mehr Infos

Nach den Bestimmungen zum Jugendschutzgesetz wird für die Teilnahme an den Aus- und Weiterbildungen von Jugendlichen die Einwilligung der Eltern gefordert.

Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer ein entsprechendes Formular. Bitte dieses Formular umgehend unterschrieben an den Badischen Turner-Bund zurücksenden, gerne auch per Scan und E-Mail an bildungswerk@badischer-turner-bund.de. Ohne diese Einwilligung ist eine Teilnahme an den Lehrmaßnahmen nicht möglich!


Seit dem 1. Januar 2017 können DOSB-Lizenzen ab Vollendung des 16. Lebensjahres vergeben werden,
falls nicht andere gesetzliche oder verbandliche Bestimmungen die Vergabe der Lizenz erst ab dem 18. Lebensjahres vorschreiben.

Nach Vergabe einer Lizenz an eine/n minderjährigen Trainer/in sind folgende Punkte vom Verein und Trainer zu beachten:

  • Das Einstiegsalter für die DOSB-Lizenzausbilungsgänge bleibt unverändert bei 16 Jahren (Ausnahme: Schülermentoren-Ausbildungen der Fachverbände).
  • Ab 2017 können Zuschüsse im Rahmen der gültigen Zuschussrichtlinien für Trainer ab Vollendung des 16. Lebensjahres ausgezahlt werden.


Folgendes muss von den Vereinen berücksichtigt werden:

  • Der Vereinsvorstand oder ein von ihm beauftragter Vertreter muss sich überzeugt haben, dass sich der Jugendliche für diese spezielle, ihm übertragene Traineraufgabe eignet und dieser auch gewachsen ist.
  • Der Jugendliche muss eingewiesen sein, was im Notfall zu tun ist und wo Hilfe zu holen ist. Ein erfahrener, erwachsener Trainer muss in der Nähe sein und in Notfällen eingreifen können.
  • Der Vereinsvorstand oder ein von ihm beauftragter Vertreter muss die Beauftragung aussprechen und die Erziehungsberechtigten des minderjährigen Trainers müssen dem schriftlich zustimmen.
  • Eltern von minderjährigen Teilnehmern am Sportangebot müssen darüber informiert sein, dass das Training von einem minderjährigen Trainer geleitet wird.

Die Zahlung kann wahlweise per Lastschrift oder Überweisung / Rechnung erfolgen.

Bei Lastschrift muss die Einzugsermächtigung für jede Maßnahme separat erteilt werden. Wurde keine Bankverbindung angegeben, liegt der Lehrgangseinladung eine Rechnung bei. Seit dem 01.02.2014 wird das SEPA-Lastschriftverfahren angewendet, mit dem die fälligen Gebühren am 20. des Folgemonats nach Beendigung des Lehrganges abgebucht werden.

Zusatzgebühren

  • 3 € für Rechnungsstellung ohne Vorlage der Einzugsermächtigung
  • 5 € für schriftliche Anmeldung (Fax, E-Mail, Postweg)

Ein Rücktritt von einem Lehrgang ist grundsätzlich nur schriftlich möglich, er kann auch per E-Mail an bildungswerknoSpam@badischer-turner-bund.de erfolgen.

Die Einrichtungen, Sportschulen etc. stellen bei einer Stornierung die Kosten für Ausfälle / Minderbelegung dem Badischen Turner-Bund in Rechnung. Daher müssen diese Kosten durch die Stornogebühren an die Teilnehmer weitergegeben werden.

Es gelten folgenden Stornogebühren:

  • Alle Stornierungen bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn: 15 €

  • Stornierungen ab vier Wochen vor Lehrgangsbeginn
    • Tagesfortbildungen: 20 €
    • Mehrtägige Aus- und Fortbildungen: 50 €

  • Stornierungen ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn
    • Tagesfortbildungen: 30 €
    • Mehrtägige Aus- und Fortbildungen: 80 €

  • Unentschuldigtes Fernbleiben: volle Teilnahmegebühren

Der BTB behält sich das Recht vor, aus triftigen Gründen (z.B. Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) den Termin und/oder Ort der Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die Möglichkeit an einer Ersatzveranstaltung teilzunehmen oder bekommt seine Teilnehmergebühr erstattet.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.


Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von Fotos

Mit der Anmeldung zu den BTB-Maßnahmen willige ich ein, dass der Badische Turner-Bund Fotos unentgeltlich auf der Homepage www.badischer-turner-bund.de veröffentlichen darf. Gleiches gilt für die Verwendung von Bildern für Ausschreibungen, Flyer und Plakate des Badischen Turner-Bundes. Mir ist bewusst, dass die Fotos damit weltweit verbreitet werden und dritte Personen, die über einen Internetanschluss verfügen, die Fotos zur Kenntnis nehmen, herunterladen, bearbeiten und vervielfältigen können. Mir ist bekannt, dass der Badische Turner-Bund keine Schutzmaßnahmen gegen derartige Gebrauchsformen vorhalten kann. Diese Einwilligung gilt bis zum Widerruf!


Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten, die zum Zwecke der Durchführung der entsprechenden Aus- oder Fortbildungsmaßnahme und ggf. für weitere Zwecke (beispielsweise Ausstellung oder Verlängerung von Lizenzen) erforderlich sind, werden elektronisch gespeichert und können nur durch berechtigte Personen eingesehen werden. Wir versichern, dass die von uns durchgeführte Datenverarbeitung auf der Grundlage geltender Gesetze erfolgt und für die Durchführung der Aus- oder Fortbildungsmaßnahme notwendig ist.

Im Rahmen der Durchführung der Aus- oder Fortbildungsmaßnahme werden Daten ggf. an Dritte weitergegeben. Dies sind insbesondere Referenten, die Sportschulen (Teilnehmerlisten) oder die Sportbünde (Lizenzausstellung). Sofern die Abonnierung des BTB-Newsletters angekreuzt wurde, werden an die angegebene E-Mail-Adresse ca. einmal pro Monat Informationen aus dem Verbandsgeschehen versandt. Dieses Abonnement kann jederzeit gekündigt werden.

Rechte des Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, die Einwilligung zur Datenspeicherung, -verarbeitung und -weitergabe jederzeit ohne Angabe einer Begründung zu widerrufen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden, sofern dem nicht andere Gründe entge genstehen (beispielsweise wenn die Daten für Abrechnungszwecke noch benötigt werden). Auf Anfrage kann die betroffene Person bei der Geschäftsstelle des BTB eine detaillierte Auskunft über den Umfang der vorgenommenen Datenerhebung verlangen.

Voraussetzung zur Prüfungszulassung bei Ausbildungen zur 1. Lizenzstufe (Übungsleiter C, Trainer C)!

Der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses von 9 Lerneinheiten, der nicht älter als zwei Jahre sein darf, ist zum Prüfungslehrgang mitzubringen.

Die Übernachtung erfolgt in Doppelzimmern.

Im T.I.P. , dem Informations- und Buchungsportal des BTB, gibt es ein virtuelles "Schwarzes Brett". Dort können Angebote und Gesuche für Mitfahrgelegenheiten zu den einzelnen Aus- und Fortbildungen veröffentlicht werden.

Unter der Rubrik "Mitfahrgelegenheiten" können Angebote und Gesuche mit Informationen zu Abfahrtsort, Ziel und Zeitraum veröffentlicht werden. Interessierte können sich dann unkompliziert per E-Mail bei den Anbietern bzw. Suchenden melden, um alles Weitere abzustimmen.

Das "Schwarze Brett" wurde ins Leben gerufen, um Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmern eine Erleichterung des Anfahrtsweges zu verschaffen. Da der BTB aufgrund der Datenschutzbestimmungen keine Teilnehmer-Listen mehr verschicken darf, ist die Möglichkeit eine Mitfahrgelegenheit oder Mitfahrer für eine gemeinsame Anreise zu finden, natürlich erschwert. Das "Schwarze Brett" im T.I.P. soll es nun noch schneller und unkomplizierter machen als zuvor, Mitfahrgelegenheiten bzw. Mitfahrer zu finden.

⇒Zum Turn-Informationsportal (T.I.P.)

Fragen zu Aus- und Fortbildungen im BTB?

Bild Badischer Turner Bund Kontakt
Kontakt BTB-Bildungswerk
Am Fächerbad 5
76131 Karlsruhe
0721 26176