Staatliche Ehrungen

Sportplakette des Bundespräsidenten für 100 Jahre und ältere Vereine

Auszeichnung für Turn-/Sportvereine oder -verbände, die sich in langjährigem Wirken besondere um die Pflege und Entwicklung des Sports verdient gemacht haben. Der Antrag auf Verleihung ist mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum schriftlich über den zuständigen Spitzenverband oder Landessportbund an den Empfehlungsausschuss des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu richten. Weitere Infos beim DOSB


Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Als höchste Auszeichnung, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht, kann der Bundespräsident den Verdienstorden verleihen. Er wird gemäß Artikel 2 des Ordensstatutes in verschiedenen Ordensstufen verliehen. Die Verleihung ist an streng einzuhaltende Bedingungen gebunden. Anträge von Vereinen für verdienstvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im wirklich begründeten Einzelfall an die zuständigen Regierungspräsidien zu richten. Dort wird auch Auskunft über die Verleihungsbedingungen erteilt. Weitere Infos auf www.bundespraesident.de

Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg verleiht für hervorragende Verdienste die Verdienstmedaille. Sie wird für Leistungen verliehen, die insbesondere im politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Bereich dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Die Zahl der Ordensinhaberinnen und -inhaber darf nicht höher als 1.000 sein. Die Auszeichnung kann bei den Bürgermeisterämtern und den Landratsämtern angeregt werden. Weitere Infos auf den Seiten des Landes BW


Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat als Dank und Anerkennung für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen die Ehrennadel gestiftet. Voraussetzung für die Verleihung ist eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 15 Jahren. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Landesregierung und die Regierungspräsidenten sowie Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister. Antragsvordrucke sind bei den Kommunalverwaltungen erhältlich. Weitere Infos auf den Seiten des Landes BW