Veröffentlichung von Bildern – was ist zu beachten?

Die Berichterstattung von Turnen und Sport lebt von tollen Motiven und sichtbaren Emotionen. Der Mensch liebt visuelle Einblicke und ein Text schafft es nie, das zu transportieren und greifbar zu machen, was sich über ein Foto mit nur einem Blick er schließen lässt. Kurzum, Fotos sind für die Kommunikation im Turn- und Sportverein – ob als Erinnerung, Dokumentation, Erklärung oder für die Berichterstattung – unverzichtbar. Bei der Veröffentlichung von Fotos sind jedoch wichtige Grundsätze zu beachten!

Das Thema "Bildrechte" ist in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt – nicht zuletzt durch die Digitalisierung, nahezu grenzenlose Vervielfältigungsmöglichkeiten und eine nicht kontrollierbare Verbreitung im Internet. Zu Recht müssen daher auch Vereine sensibel und gewissenhaft mit Bildern umgehen.

Bei Unsicherheiten, welche Fotos für die Berichterstattung genutzt, auf der Vereinshomepage veröffentlicht oder an eine Zeitung weitergegeben werden dürfen, bietet das BTB-Infoblatt ausführliche Erläuterungen.

Auszug BTZ 04/2015  "Veröffentlichung von Bildern im Verein" (pdf)

Urheberrecht / Rechte am eigenen Bild BSB Nord (Link)