Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg

Sonderurlaub für die Teilnahme an BTB-Lehrgängen

Der Badische Turner-Bund ist als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell durch das Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt. Damit können die im Turnverein ehrenamtlich Tätigen – wie beispielsweise die zahlreichen Übungsleiter, aber auch die Vorstandsmitglieder – der über 1.100 Turnvereine in Baden für die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungen des BTB bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub im Jahr bei ihrem Arbeitgeber beantragen.

Der Anspruch auf Bildungszeit besteht grundsätzlich für jeden Arbeitnehmer, sobald das Arbeitsverhältnis länger als zwölf Monate besteht. Lediglich Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern müssen keine Freistellung gewähren. Zudem können an Schulen und Hochschulen Beschäftigte die Bildungszeit nur für unterrichts- bzw. vorlesungsfreie Zeiten beantragen.

Für die Anrechnung des Bildungszeitgesetzes sind nicht alle Maßnahmen möglich. Folgende Maßnahmen sind für die Anrechnung des Bildungszeitgesetzes geeignet:

  • Alle Ausbildungen zum Trainer C, Übungsleiter C und Übungsleiter B
  • Alle Tages-Fortbildungen mit 8 Lerneinheiten
  • Alle 2-tägigen Fortbildungen mit 16 Lerneinheiten
  • Alle 3-tägigen Fortbildungen mit mindestens 25 Lerneinheiten

Für das Bildungszeitgesetz anrechnungsfähige Maßnahmen sind im Anmeldetool Turn-Informations-Portal und im BTB-Jahresprogramm entsprechend gekennzeichnet.

Mehr Informationen:

Antragsformular Bildungszeit (pdf)