FAQ Lizenzverlängerung

Stand: 18.12.2023

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Verlängerung von Trainer- / Übungsleiterlizenzen:

Für die Lizenzverlängerung werden weiterhin insgesamt 15 Lerneinheiten als Fortbildungsnachweis gefordert. Dies ist möglich durch den Besuch einer Fortbildung mit insgesamt 15 Lerneinheiten als Wochenendveranstaltung oder als 3-tägige Fortbildung an der Sportschule. Ferner können die 15 Lerneinheiten durch den Besuch von Tages- und Halbtagesfortbildungen gesammelt werden. Die Fortbildungen müssen innerhalb von zwölf Monaten, zum Beispiel August 2024 bis Februar 2025, absolviert werden. Ebenso können die Lerneinheiten durch den Besuch einer Tagesfortbildung mit mindestens acht Lerneinheiten und zusätzlich mindesten zwei Onlinefortbildungsseminaren mit je drei Lerneinheiten nachgewiesen werden. Die Fortbildungen müssen innerhalb von zwölf Monaten absolviert werden.

 

Die erste Lizenzstufe (Übungsleiter C oder Trainer C) wird um 4 Jahre verlängert.
Die zweite Lizenzstufe (Übungsleiter B oder Trainer B) wird um 4 Jahre verlängert.

Detaillierte Regelungen zur Verlängerung:

  • Eine gültige Lizenz wird vom Fortbildungsdatum um 4 Jahre bis zum Quartalsende verlängert. (Beispiel: Fortbildung vom 22. – 24.02.2025 > verlängert bis 31.03.2029)
  • Eine Lizenz, die seit 1 bis 4 Jahre ungültig ist, wird mit Vorlage von 15 Lerneinheiten Fortbildung ab dem letzten Gültigkeitsdatum um 4 Jahre verlängert. (Beispiel: Lizenz ist zum 31.12.2022 abgelaufen, Fortbildungsbesuch in 2025, die Lizenz wird rückwirkend von 2022 verlängert bis 31.12.2026)
  • Ist die Lizenz länger als 4 Jahre abgelaufen, werden 40 Lerneinheiten als Fortbildung gefordert. Die Lizenz wird vom Zeitpunkt der Fortbildung um 4 Jahre bis zum Quartalsende des Fortbildungsbesuchs verlängert. (Beispiel: Lizenz ist zum 31.12.2016 abgelaufen. Fortbildungsnachweis von 40 Lerneinheiten in 2025 mit letzter Fortbildung am 22.04.2025, dann wird die Lizenz verlängert bis 30.06.2029)
  • Für die Verlängerung der Übungsleiter- und Trainer-Lizenzen müssen mindestens 50% der Lerneinheiten fachspezifisch nachgewiesen werden (Beispiel: Trainer C Rope Skipping: acht Lerneinheiten Tagesfortbildung Rope Skipping und sieben Lerneinheiten Abenteuer Turnhalle).
  • 50% der Lerneinheiten der Fortbildungen müssen beim Badischen Turner-Bund und seiner Turngaue absolviert werden.
  • Maximal 50% der Lerneinheiten können über Onlineangebote nachgewiesen werden.
  • Kampfrichterlehrgängen des BTB und DTB werden zu 50% zur Lizenzverlängerung angerechnet.

 

Anerkannte Fortbildungen:

  • Fortbildungen des BTB, der Turngaue, anderer Landesturnverbände und des DTB werden grundsätzlich anerkannt. Die Anrechnung erfolgt je nach Lizenzprofil. 
  • Lehrerfortbildungen im Bereich Sport werden grundsätzlich anerkannt. 
  • Fortbildungen der Sportbünde und anderer Fachverbände werden zu 50% anerkannt. 
  • Ausnahmeregelungen sind nur durch Einzelfallprüfung möglich. 
  • Fortbildungen „kommerzieller Anbieter“ werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Eine Umschreibung von Lizenzen ist auf Anfrage möglich, wenn ein Trainer und Übungsleiter im Verein inzwischen eine andere Zielgruppe betreut (Beispiel: Ein Übungsleiter mit einer Übungsleiterlizenz C Lizenz Kinderturnen ist inzwischen im Verein aus dem Kinderturnen ausgestiegen und betreut eine erwachsene Sportgruppe, so kann die Lizenz in eine Übungsleiter C Lizenz Turnen allgemein/Erwachsene umgeschrieben werden).
Die Umschreibung einer Übungsleiter C Lizenz in eine fachspezifische Trainer C Lizenz ist jedoch nicht möglich (Beispiel: Übungsleiter C Kinderturnen kann nicht in eine Trainer C Lizenz Gerätturnen umgeschrieben werden).

  • Kopien der aktuellen Fortbildungsnachweise, als Scan per Email an lizenznoSpam@badischer-turner-bund.de.
  • Kopie des DOSB-Ehrenkodex, sofern dieser noch nicht bei der Ausbildung oder bereits bei einer früheren Fortbildung eingereicht wurde. Bestehende Lizenzinhaber, die vor 2012 ihre Ausbildung absolviert haben, müssen diesen DOSB-Ehrenkodex mit der Beantragung der Lizenzverlängerung einreichen.

Die Unterlagen zur Lizenzverlängerung können sofort nach Absolvierung der Fortbildungen (gesamt 15 Lerneinheiten) eingereicht werden. Bitte nicht bis zum Ende des Jahres warten!

Die Fortbildungsnachweise und der DOSB-Ehrenkodex (falls noch nicht geschehen) sind einzureichen per E-Mail an lizenznoSpam@badischer-turner-bund.de.

Infoblatt DOSB-Lizensystem

Alle Anliegen rund um die Verlängerung von Trainer- und Übungsleiterlizenzen sind unter dieser E-Mail-Adresse direkt an der richtigen Stelle: lizenznoSpam@badischer-turner-bund.de.

Telefon bei Fragen: 0721 1815-81