Verleih AirTrack

Wo AirTracks aufgestellt werden, ist der Ansturm turnbegeisterter Aktiver definitiv nicht fern!

AirTrack P3

Auf der Luftkissenbahn mit tollen Federeigenschaften könnten Kunststücke ausprobiert und dem staunenden Publikum präsentiert werden. Aber nicht nur bei Aktionstagen und Vereinsfesten sind AirTracks beliebt. Auch in den Übungsstunden können AirTracks als Lernhilfe für akrobatische Bewegungen eingesetzt werden. Der elastische AirTrack unterstützt Abspringen und Landen und reduziert dabei die Verletzungsgefahr.

AirTrack Airbag S

Der AirBag S ist die praktische Alternative für Vereine, die keine Schaumstoff-, Schnitzelgrube haben oder diese ersetzen möchten.
Mit diesem Luftkissen ist es jetzt möglich, sichere methodische Situationen zu kreieren, ohne komplizierte Konstruktionen dafür bauen zu müssen. Der AirBag S kann in Kombination mit mehreren Geräten verwendet werden. Die Standard-Klettfunktion bietet eine nahtlose Verbindung zu einem AirTrack P2 oder P3. Der AirBag S ist außerdem mit Metall-D-Ringen ausgestattet, damit er an Geräten, Bodenbefestigungen und Matten verankert werden kann. So kann er beispielsweise problemlos mit folgenden Geräten kombiniert werden: AirTrack - Boden / Tumblingbahnen / Kasten / Sprungtisch / (Doppel) Minitrampolin / Schwebebalken / Ringe / AirBoard Boost / Barren (kann unter und dahinter verwendet werden) / Brücken

Mietpreise AirTrack

BTB-Vereine, die das Bewegunserlebnis AirTrack bei sich im Verein testen oder auf einer Veranstaltung anbieten möchten, können das BTB-AirTrack zu folgenden Konditionen mieten:

  • AirTrack Airbag S (ab 49,00 Euro) (auf Wunsch + Set mit 3 AirRolls und 1 AirRoll Stabiliser)
  • AirTrack P3 12mx2,8m (ab 79,00 Euro)
  • Kombi-Paket: AirTrack Airbag S + AirTrack P3 (ab 109,00 Euro)

⇒ Reservierung

Mietbedingungen

  • Der Badische Turner-Bund e.V. (nachfolgend "Verleiher" genannt) stellt die Bahn "AirTrack P3" oder die "AirTrack Airbag S" inkl. Profi-Handgebläse dem Entleiher zur Verfügung.

  • Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer. Tatsächlicher Mietzeitraum: siehe unten.

  • Die AirTracks sind beim Badischen Turner-Bund in Karlsruhe selbst abzuholen und auch wieder dorthin zurückzubringen. Sie können u.a. mit einem PKW-Kombi transportiert werden. Ausnahmen: Wurden die AirTracks zuvor in der Region des Entleihers eingesetzt, können sie dort abgeholt werden, müssen aber nach Karlsruhe gebracht werden bzw. werden die AirTracks anschließend in der Region des Entleihers benötigt, müssen sie lediglich in Karlsruhe abgeholt, aber nicht zurück gebracht werden.
    Nach der Ausleihe übermittelt der Badische Turner-Bund die Namen der Vereine, die die AirTrack-Bahn bzw. die AirTrack Airbag S ausgeliehen hatten an den Hersteller AirTrack Factory. Weiterhin verschickt der Badische Turner-Bund nach der Ausleihe eine E-Mail mit einem Umfrageformular und den Kontaktdaten von AirTrack Factory an die bei der Anmietung angegebene Email-Adresse.

  • Die Gegenstände werden in gebrauchsfähigem Zustand übergeben. Der Entleiher verpflichtet sich, die ihm anvertrauten AirTracks sowie das mitgelieferte Zubehör sorgfältig und sachgemäß zu behandeln (siehe auch 11.).

  • Etwaige Schäden sind unverzüglich dem Verleiher anzuzeigen.

  • Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.

  • Der Entleiher hat die entliehenen Gegenstände zum vereinbarten Termin zurückzubringen (bzw. nach Absprache zur Abholung bereitzuhalten, siehe 3. – "Ausnahmen"). Sämtliche Materialien sind vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.

  • Bringt der Entleiher die AirTracks nicht zum vereinbarten Termin zurück, wird eine Versäumnispauschale von 60 Euro pro Tag erhoben. Der Entleiher ist in diesem Falle verpflichtet, die Gegenstände zum nächstmöglichen Termin zurückzubringen. Die Versäumnispauschale muss nicht entrichtet werden, wenn in Absprache mit dem Verleiher rechtzeitig ein neuer Termin vereinbart wurde.

  • Sagt der Entleiher den Transport oder das Entleihen innerhalb von 10 Tagen bis zum Liefertermin ab, wird eine einmalige Stornogebühr von 50 Euro erhoben.

  • Die vom Entleiher als verantwortliche Betreuer/in benannte Person übt die Aufsichtspflicht über die Benutzer der AirTracks aus. Eine Haftpflichtversicherung für Betreuer/innen sowie eine Versicherung der AirTracks gegen Feuer / Einbruch / Diebstahl hat durch den Entleiher selbst zu erfolgen. Bei Personen- oder Sachschäden ist ein Anspruch an den Verleiher ausgeschlossen.

  • Der Entleiher hat den vollen Wiederbeschaffungswert zu erstatten, sofern der Verlust des entliehenen Gegenstandes vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Für entstandene Schäden und Abnutzung an den entliehenen Gegenständen ist voller Ersatz zu leisten, sofern diese auf nicht vereinbarungsgemäßem Gebrauch beruhen oder fahrlässig herbeigeführt wurden (z.B. unter Verletzung der Aufsichtspflicht oder unter Nichtbeachtung der Auf- und Abbauhinweise). Veränderungen oder Verschlechterungen an der entliehenen Sache durch den vereinbarungsgemäßen Gebrauch hat der Entleiher nicht zu vertreten. Die Beweislast obliegt dem Entleiher.