Besonders schützenwerte Bereiche im Verein bedürfen einen gesonderten Blick, weil sie zum Beispiel körpersensible Bereiche betreffen wie unter anderem Hilfestellung oder auch die Umkleidekabine. Um hier eine einheitliche Regelung zu treffen, die im Zweifel sogar vor Missbrauch schützen kann, sind unter anderem Schutzkonzepte ein hilfreiches Argument.
Seit 2021 ist das Projekt „Kinderschutz“ beim Kinderschutzbund des Landesverband Baden-Württemberg angesiedelt. Innerhalb dieses Projektes spielt die Unterstützung von Vereinen und Verbänden bei der Erstellung von Schutzkonzepten gegenüber Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle. Im Rahmen des Projektes gibt es aktuell Fördergelder, die vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden. Dabei gibt es zwei Arten von Anträgen, die gestellt werden können.
- Übernahme der Beratungskosten einer externen Schutzkonzeptberatung
- Finanzierung einer Stellenaufstockung und/oder von Honorarkräften
Wichtig zu wissen!
- Das Förderprogramm endet am 31. Oktober 2025 und
- die Unterlagen, die für die Zuwendungen eingereicht werden müssen, sind bis zum 31. August 2025 vorzulegen.
Wenn also Interesse an einer Beratung oder Finanzierung von Stellen besteht, dann sollte nicht zu lange gewartet werden, damit für die Erarbeitung des Konzepts auch noch ausreichend Zeit bleibt.
Details zum Förderprogramm werden vom Kinderschutzbund des Landesverbandes Baden-Württemberg veröffentlicht: www.kinderschutz-bw.de/foerderprogramm-2024/
Beratungsstellen, die bei der Erstellung von Schutzkonzepten unterstützen, gibt es ebenso auf der Website des Kinderschutzbundes. www.kinderschutz-bw.de/ansprechpartner/