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Organisatorische Hinweise

Online-Anmeldung

Informationen zum Online-Anmeldeverfahren sind in den AGBs für Bildungsmaßnahmen unter “Online-Anmeldeverfahren Einzelmeldungen” und “Online-Anmeldeverfahren Vereinsmeldungen” einsehbar.


Schriftliches Meldeverfahren

Informationen zum Schriftlichen Anmeldeverfahren sind in den AGBs für Bildungsmaßnahmen unter “Schriftliches Anmeldeverfahren” einsehbar

Informationen zum Zulassungsverfahren sind in den AGBs für Bildungsmaßnahmen unter “Zulassungsverfahren” einsehbar.

Der BTB behält sich das Recht vor, aus triftigen Gründen (z.B. Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) den Termin und/oder Ort der Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die Möglichkeit an einer Ersatzveranstaltung teilzunehmen oder bekommt seine Teilnehmergebühr erstattet.

Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

Der Badische Turner-Bund ist als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell durch das Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt.

Damit können die im Turnverein ehrenamtlich Tätigen – wie beispielsweise die zahlreichen Übungsleiter, aber auch die Vorstandsmitglieder – der über 1.100 Turnvereine in Baden für die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungen des BTB bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub im Jahr bei ihrem Arbeitgeber beantragen. ⇒ Mehr Infos

Informationen zur Teilnahme Jugendlicher an den Bildungsmaßnahmen sind in den AGBs für Bildungsmaßnahmen unter “Teilnahme Jugendlicher bei den Aus- und Fortbildungen” einsehbar.

Informationen zum Zahlungsverfahren sind in den AGBs für Bildungsmaßnahmen unter “Zahlung” nachlesbar.

Informationen zur Stornierung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind in den AGBs für Bildungsmaßnahmen unter “Stornierung von Bildungsmaßnahmen” zu finden.

Voraussetzung zur Prüfungszulassung bei Ausbildungen zur 1. Lizenzstufe (Übungsleiter C, Trainer C)!

Der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses von 9 Lerneinheiten, der nicht älter als zwei Jahre sein darf, ist zum Prüfungslehrgang mitzubringen.

Informationen zur Unterkunft bei den Aus- und Fortbildungen sind in den AGBs für Bildungsmaßnahmen unter “Unterkunft” einsehbar.

Umfassende Informationen zum Datenschutz finden Sie in den AGBs für Bildungsmaßnahmen unter “Datenschutz”.

Informationen zur Veröffentlichung von Fotos können in den AGBs für Bildungsmaßnahmen unter “Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos” nachgelesen werden.

Informationen zur Haftung sind in den AGBs für Bildungsmaßnahmen unter “Haftung” einsehbar.