Informationen für Medienvertreter
Bei allen Fragen rund um die Angebote und Veranstaltungen des Badischen Turner-Bundes, bei Bedarf an Pressebildern zu unseren Veranstaltungen und Projekten wie auch zur Kontaktvermittlung zu unseren Ehrenamtlichen und Vereinen freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Zu den Veranstaltungen des Badischen Turner-Bundes werden professionelle Journalisten, Redakteure und Fotografen akkreditiert, die sich entsprechend ausweisen können
⇒ Medienakkreditierung
Aktuelle Infos ins E-Mail-Postfach
Gerne informieren wir Sie über unsere Presseinformationen und per Newsletter über Aktuelles aus dem Geschehen im Badischen Turner-Bund. Um in die Verteiler aufgenommen zu werden, senden Sie bitte eine E-Mail an benedikt.rieker@badischer-turner-bund.de.
Medienakkreditierung für BTB-Veranstaltungen
Hinweise und Richtlinien für Medienvertreter
- Zu den Veranstaltungen des Badischen Turner-Bundes werden professionelle Journalisten, Redakteure und Fotografen akkreditiert, die sich entsprechend ausweisen können (Presseausweis beziehungsweise schriftliche Bestätigung der auftraggebenden Redaktion bei Freelancern).
- Der Akkreditierungsantrag sollte mindestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung in der BTB-Geschäftsstelle eingehen.
- Mit der Akkreditierung sind ausschließlich redaktionelle Tätigkeiten möglich, die in unmittelbarem Bezug zur Veranstaltung stehen. Eine kommerzielle / werbliche Nutzung der produzierten Inhalte beziehungsweise des produzierten Materials ist nicht erlaubt.
- Grundsätzlich ist dafür Sorge zu tragen, dass es durch die Arbeiten zu keiner (Sicht-) Beeinträchtigung für Teilnehmer, Zuschauer und Darsteller kommt.
- Die akkreditierten Medienvertreter verpflichten sich, die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer und Zuschauer zu wahren.
- Die Bestätigung der Akkreditierung erfolgt per E-Mail.
- Als Ansprechpartner steht bei allen Veranstaltungen ein Veranstaltungsleiter des BTB beziehungsweise des Ausrichters zur Verfügung. Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstaltungsverantwortlichen vor Ort ist Folge zu leisten! Werden spezielle Arbeitsplätze beziehungsweise -zonen zugewiesen, verpflichten sich die Medienvertreter, ihre redaktionelle Tätigkeit ausschließlich innerhalb dieser Vorgaben auszuüben.
- Bei Verstoß gegen die Medienrichtlinien behält sich der BTB vor, eine bereits erteilte Akkreditierung zu entziehen oder einen künftigen Akkreditierungsantrag abzulehnen.
Ansprechpartner für Medienvertreter