Neuerungen Lizenzverlängerung ab 2019

Am 1. Januar 2019 treten wichtige Neuerungen im Hinblick auf die Verlängerungen von DOSB-Lizenzen (Trainer / Übungsleiter C) in Kraft.

  1. Mindestens 50 Prozent der erforderlichen 15 Lerneinheiten (LE) müssen als fachspezifische Fortbildung nachgewiesen werden (Bsp. Trainer C Rope Skipping: 8 LE Tagesfortbildung Rope Skipping und 7 LE Forum Kinderturnen).

  2. Die beim BTB und seiner Turngaue bzw. beim DTB oder in anderen Landesturnverbänden absolvierten Lerneinheiten werden unter Berücksichtigung der in Punkt 1 genannten Voraussetzungen komplett zur Lizenzverlängerung angerechnet. Dazu zählen außerdem auch noch Lehrerfortbildungen im Fach Sport. Die absolvierten Fortbildungen bei den Sportbünden oder bei anderen Fachverbänden können bis zu 50 Prozent zur Lizenzverlängerung angerechnet werden. Fortbildungen von kommerziellen Anbietern werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Weitere Infos unter www.badischer-turner-bund.de/bildung > Infothek > FAQ Lizenzverlängerung

Alle Anliegen rund um die Verlängerung von Trainer- und Übungsleiterlizenzen sind unter der E-Mail-Adresse lizenznoSpam@badischer-turner-bund.de direkt an der richtigen Stelle.