AGBs für Bildungsmaßnahmen

Gültig ab 01. Oktober 2024

  1. Über das GymNet des Deutschen Turner-Bundes können sich die Teilnehmer direkt online zum Lehrgang anmelden. Nach der Erstregistrierung ist es möglich, sich mit der Email-Adresse und dem Passwort jederzeit erneut im Portal einzuloggen, um sich zu den entsprechenden Aus- und Fortbildungen anzumelden.
     
  2. Alternativ kann die Anmeldung zu den Maßnahmen über die Eventsuche des DTB unter www.events.dtb-gymnet.de erfolgen. Folgende Schritte müssen hierzu getätigt werden: - Unter www.events.dtb-gymnet.de im Suchfilter die gewünschte Maßnahme suchen

    - Die Maßnahme buchen Teilnehmerbetrag buchen
    - Gegebenenfalls Unterkunft und Verpflegung buchen
    - Login-Daten eingeben

  3. Direkt nach der Online-Anmeldung und genauer Überprüfung der Anmeldung erfolgt eine Benachrichtigung, ob der Teilnehmer zugelassen ist oder ob weitere Nachweise für die Zulassung erforderlich sind. Unter „Meine Meldungen“ können die bisherigen Buchungen eingesehen werden.
     
  4. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung durch den BTB zustande.
  1. Für eine Vereinsmeldung im GymNet, muss der Anmelder das Recht des Vereinsadmins innehaben. Die Beantragung erfolgt über das Antragsformular für Vereinsbeauftragte des DTB Adminantrag GymNet und ist kostenlos.
     
  2. Nach einer Prüfung der Daten folgt der Erhalt von Login und Passwort per Email. Der Vertrag über die Nutzung von GymNet/ TURNPORTAL kommt durch Übersendung dieser Zugangsdaten zustande.
     
  3. Das Login berechtigt, sich und Vereinsmitglieder für alle über das GymNet angebotenen Events/ Wettkampfveranstaltungen, Kongresse etc. anzumelden. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Melder eine Bestätigung. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung durch den BTB zustande.
  1. Schriftliche Anmeldungen sind unter Verwendung des entsprechenden Anmeldeformulars möglich. Pro Teilnehmer und Lehrgang muss jeweils ein Anmeldeformular verwendet werden. Das Anmeldeformular steht als Download auf der BTB-Website zur Verfügung. Die vollständigen Anmeldeunterlagen sind zu senden an:
        Badischen Turner-Bund
        Postfach 14 05, 76003 Karlsruhe
        Email: bildungswerknoSpam@badischer-turner-bund.de
     
  2. Eine unvollständige oder unleserliche schriftliche Meldung wird nicht angenommen.
     
  3. Telefonische Anmeldungen und Vormerkungen sind nicht möglich. Eine Anmeldung wird nur bearbeitet, wenn sie vom Verein abgestempelt und unterschrieben ist.
     
  4. Die Bearbeitungsgebühr schriftlicher Anmeldungen (Email, Postweg) beträgt 10 Euro.
     
  5. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung durch den BTB zustande.
  1. Meldeschluss für die Teilnahme an den Ausbildungen ist drei Wochen vor Lehrgangsbeginn, bei Fortbildungen/Seminaren zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, bei Regio-TÜFs eine Woche vor der Veranstaltung. Der Meldeschluss kann der jeweiligen Lehrgangsausschreibung im GymNet entnommen werden.
     
  2. Nachmeldungen sind auf Anfrage möglich, sofern freie Kapazitäten vorliegen. Diese müssen schriftlich erfolgen und sind mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro belegt.
  1. Über die Zulassung zu einem Lehrgang entscheidet ausschließlich der BTB. Voraussetzung für die Teilnahme an den Lehrgängen ist eine Mitgliedschaft in einem Verein des Badischen Turner-Bundes, außer bei Lehrmaßnahmen der DTB-Akademie oder bei Lehrmaßnahmen, die folgenden Kürzel beinhalten: L-255xxx oder L-256xxx. Nicht-Mitglieder können ebenfalls an den Aus- und Fortbildungen teilnehmen. Da der BTB hierfür keine Landeszuschüsse erhält, muss ein höherer Teilnehmerbeitrag erhoben werden. Die Kosten werden auf Anfrage mitgeteilt.
     
  2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie gelten als zugelassen, wenn Sie keine Absage erhalten. Einladungen zu den Lehrgängen werden circa zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn per Email versandt.
     
  3. Der Badische Turner-Bund ist berechtigt, den Mitgliedsstatus beim Verein abzufragen, um die Teilnahmeberechtigung zu überprüfen. Sollte sich herausstellen, dass bewusst falsche Angaben gemacht wurden, werden der Person die kompletten Lehrgangsgebühren von 75 Euro pro Lehrgangstag in Rechnung gestellt.
     
  4. Ist zum Zeitpunkt der Anmeldung der gewünschte Lehrgang bereits ausgebucht, erfolgt automatisch ein Eintrag auf die Warteliste des Lehrgangs. Sobald Plätze frei werden, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
     
  5. Aufgrund der erheblichen Mittelkürzungen im Bereich Sport kann nur ein Lehrgang pro Jahr aus dem Programm der staatlichen Förderung besucht werden (Lehrgangsnummer: L-254000-L-254999).
  1. Nach den Bestimmungen zum Jugendschutzgesetz wird für die Teilnahme an den Aus- und Fortbildungen von Jugendlichen die Einwilligung der Eltern zur Teilnahme am Lehrgang gefordert.
     
  2. Nach der Anmeldung erhalten die minderjährigen Teilnehmer ein Formular zur Einverständniserklärung der Eltern. Dieses Formular muss unterschrieben umgehend an den Badischen Turner-Bund zurückgesendet werden. Gerne auch per Scan und Email an bildungswerk@badischer-turner-bund.de.
     
  3. Ohne diese Einwilligung ist eine Teilnahme an den Lehrmaßnahmen nicht möglich.
  1. Die Zahlung kann wahlweise per Lastschrift oder Überweisung erfolgen. Bei Überweisungen erhalten die Teilnehmer nach dem Lehrgang eine Rechnung, um die Teilnahmegebühren zu überweisen.
     
  2. Bei Lastschrift muss die Einzugsermächtigung für jede Maßnahme separat erteilt werden.
     
  3. Seit dem 01.02.2014 wird das SEPA-Lastschriftverfahren angewendet, mit dem die fälligen Gebühren zwei Wochen nach Rechnungsstellung abgebucht werden.
     
  4. Für die erneute Zusendung einer Rechnung zum Beispiel aufgrund von falschen Adressangaben (Email-Adresse oder postalische Adresse) oder der Nicht-Weitergabe im Verein durch den Melder wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erhoben.
     
  5. Die Rücküberweisung und erneute Abbuchung der Teilnahmegebühr, verursacht durch die Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung durch den Melder oder doppelter Überweisung, werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro belegt.
     
  6. Änderungen der bei Anmeldung angegebenen Bankverbindung müssen bis spätestens 14 Tage vor Einzugstermin vorliegen, sonst können diese nicht mehr berücksichtigt werden.
     
  7. Bankgebühren, die durch Rücklastschriften (zum Beispiel durch eine Kontounterdeckung oder durch die Angabe einer falschen Bankverbindung) entstehen und vom Melder verursacht wurden, müssen in der entstandenen Höhe von diesem getragen werden.
  1. Grundsätzlich müssen Absagen zu Lehrmaßnahmen schriftlich erfolgen (per Post oder Email). Per Email kann die Absage an bildungswerknoSpam@badischer-turner-bund.de gesendet werden.
     
  2. Die Einrichtungen/Sportschulen etc. stellen für die Ausfälle bei einer Stornierung die Kosten dem Badischen Turner-Bund in Rechnung. Daher müssen diese Kosten durch die Stornogebühren an die abgemeldeten Teilnehmer weitergegeben werden.
     
  3. Die Stornogebühren bei den Fachmodulen 1 in den Turngauen betragen:

    - Stornierungen ab vier Wochen vor Beginn des Fachmoduls 1: 10 Euro
    - Stornierungen ab zwei Wochen vor Beginn des Fachmoduls 1: 50% der Teilnehmergebühr

  4. Die Stornogebühren bei den Aus- und Fortbildungen betragen:

    - Stornierungen bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn: 15 Euro
    - Stornierungen ab vier Wochen vor Lehrgangsbeginn: 
        - Tagesfortbildungen: 20 Euro
        - Mehrtägige Aus- und Fortbildungen: 50 Euro
     - Stornierungen ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn:
        - Tagesfortbildungen: 30 Euro
        - Mehrtägige Aus- und Fortbildungen: 80 Euro

  5. Die Stornogebühren bei den RegioTÜFs betragen 10 Euro.
     
  6. Eine Abmeldung von Online-Seminaren wird mit pauschal 5 Euro bis ein Tag vor Lehrgangsbeginn berechnet.
     
  7. Bei Nichtteilnahme/unentschuldigtem Fehlen wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
     
  8. Krankheitsbedingte (auch durch ärztliches Attest bescheinigte) Absagen entbinden nicht von der Begleichung der Stornogebühr.
     
  9. In Einzelfällen (zum Beispiel Erkrankung) kann der Veranstalter die Leitung eines Lehrganges ändern und einen anderen Referenten mit dieser Aufgabe betrauen.
     
  10. Die Stornoregelungen bei Kongressen, bei der Convention oder bei anderen gesonderten Bildungsmaßnahmen können der jeweiligen Veranstaltung entnommen werden.
     
  11. Der BTB behält sich vor, sofern eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Maßnahme abzusagen. Falls vorhanden bietet der BTB einen alternativen Termin an.
  1. Die Übernachtung erfolgt an den Sportschulen in Doppelzimmern. Es besteht kein Anspruch auf ein Einzelzimmer. Die Verpflegung ist bei allen Lehrgängen an den Sportschulen Schöneck und Steinbach inbegriffen und an den Teilnehmerbetrag gebunden. Bei dezentralen Fortbildungen werden grundsätzlich keine Übernachtungen vom BTB angeboten.
     
  2. Die Übernachtung in Einzelzimmern ist auf Anfrage möglich. Jedoch ist deren Anzahl begrenzt und die Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
     
  3. Die Mehrkosten für Einzelzimmer müssen von den Teilnehmern direkt an der Sportschule eigenständig beglichen werden.
  1. Personenbezogene Daten werden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und bereichsspezifischen Datenschutznormen sowie Satzungen und Ordnungen von Verbänden verarbeitet. Einen Link zur Datenschutzerklärung in GymNet finden Sie unter Datenschutzerklärung GymNet
     
  2. Die im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten, die zum Zwecke der Durchführung der entsprechenden Aus- oder Fortbildungsmaßnahme und gegebenenfalls für weitere Zwecke (beispielsweise Ausstellung oder Verlängerung von Lizenzen) erforderlich sind, werden elektronisch gespeichert und können nur durch berechtigte Personen eingesehen werden. Wir versichern, dass die von uns durchgeführte Datenverarbeitung auf der Grundlage geltender Gesetze erfolgt und für die Durchführung der Aus- oder Fortbildungsmaßnahme notwendig ist. Im Rahmen der Durchführung der Aus- oder Fortbildungsmaßnahme werden Daten gegebenenfalls an Dritte weitergegeben. Dies sind insbesondere Referenten, die Sportschulen (Teilnehmerlisten) oder die Sportbünde (Lizenzausstellung).
     
  3. Sofern das Abonnement des BTB-Newsletters angekreuzt wurde, werden an die angegebene Email-Adresse circa einmal im Monat Informationen aus dem Verbandsgeschehen versandt. Dieses Abonnement kann jederzeit gekündigt werden.
     
  4. Sollten einzelne Bestimmungen eines zu einer Fortbildungsmaßnahme geschlossenen Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmungen soll die gesetzliche Regelung gelten.
     
  5. Die betroffene Person hat das Recht, die Einwilligung zur Datenspeicherung, -verarbeitung und -weitergabe jederzeit ohne Angabe einer Begründung zu widerrufen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden, sofern dem nicht andere Gründe entgegenstehen (beispielsweise, wenn die Daten für Abrechnungszwecke noch benötigt werden). Auf Anfrage kann die betroffene Person bei der Geschäftsstelle des BTB eine detaillierte Auskunft über den Umfang der vorgenommenen Datenerhebung verlangen.
  1. Mit der Anmeldung zu den BTB-Maßnahmen willigt der Teilnehmer ein, dass der Badische Turner-Bund Fotos unentgeltlich in seinen Medien (Badische Turnzeitung, Homepage Badischer Turner-Bund, Homepage Landesturnfest, Homepage BTB Regional, Instagram- oder Facebookkanal, BTB-Newsletter) veröffentlichen darf. Gleiches gilt für die Verwendung von Bildern für Ausschreibungen, Flyer und Plakate des Badischen Turner-Bundes.
     
  2. Ihm ist bewusst, dass die Fotos damit weltweit verbreitet werden und dritte Personen, die über einen Internetanschluss verfügen, die Fotos zur Kenntnis nehmen, herunterladen, bearbeiten und vervielfältigen können.
     
  3. Ihm ist bekannt, dass der Badische Turner-Bund keine Schutzmaßnahmen gegen derartige Gebrauchsformen vorhalten kann. Diese Einwilligung gilt bis zum Widerruf.
  1. Der Badische Turner-Bund behält sich das Recht vor, aus triftigen Gründen (zum Beispiel Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) die Veranstaltung abzusagen oder Termin und Ort zu ändern. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, an einer Ersatzveranstaltung teilzunehmen oder bekommt die Teilnehmergebühr erstattet.
     
  2. Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
     
  3. Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.