Ergänzung zur maximalen Gruppengröße im Sport

In Trainingseinheiten, die am individuellen Standort stattfinden, gibt es keine Vorgabe zur maximalen Größe der Trainings- oder Übungsgruppe.

Das Kultusministerum Baden-Württemberg hat auf die Fragen vieler Vereine und Fitnessstudios reagiert und eine Ergänzung zur aktuellen Corona-Verordnung Sport veröffentlicht.

Was ist die maximale Gruppengröße bei Trainings- und Übungseinheiten, in denen alle Sportlerinnen und Sportler an feststehenden Geräten oder Stationen oder durchgängig an einem individuellen Standort trainieren?

Bei Trainings- und Übungseinheiten, in denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstands von 1,5 Metern durchgängig eingehalten wird (z. B. Yoga auf persönlichen Matten, Training an feststehenden Geräten, Circuit Training), gibt es keine Vorgabe zur maximalen Größe der Trainings- oder Übungsgruppe. Bei diesen Angeboten sind, sofern der Mindestabstand jederzeit eingehalten werden kann, Gruppengrößen von über zwanzig Personen gestattet.
(Quelle: Homepage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg)

Die Auswirkungen der Regelung für das Gerätturnen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es in den FAQs auf der ⇒ BTB-Infoseite Coronavirus