Die Badische Turnzeitung
Offizielles Verbandsorgan des Badischen Turner-Bundes
Die Turn- und Sportvereine wollen und brauchen informierte Übungsleiter, Abteilungsleiter, Vorstands- und Vereinsmitglieder! Nur so können rechtzeitig neue Trends erkannt und in das Vereinsprogramm aufgenommen, Veranstaltungen und Wettkampfangebote bekannt gemacht und angeboten werden. All das – in Kombination mit einem hintergründigen Schwerpunktthema, aktuellen Berichten aus dem Verbandsgeschehen in Fachgebieten, Ressorts und Turngauen, Serviceinformationen, Terminen und Best-Practice-Beispielen bietet die Badische Turnzeitung.
- 12 Ausgaben pro Jahr, inklusive BTB-Jahresprogramm
- Das Übungsleiter-Praxismagazin "Ü" ist in sechs Ausgaben jährlich der BTZ beigefügt (im Wert von 24 Euro pro Jahr bei separater Bestellung).
- BTZ-Abonnenten profitieren von ermäßigten Teilnahmegebühren bei zahlreichen Bildungsmaßnahmen! Sie erhalten bei Fortbildungen des Badischen Turner-Bundes 15 Euro, bei Ausbildungen 20 Euro Rabatt!
Abopreise (inklusive Porto und MwSt.):
E-Magazin: 24 Euro / Jahr
Printausgabe inklusive E-Magazin: 36 Euro / Jahr
Impressum
Herausgeber: Badischer Turner-Bund e.V.
Am Fächerbad 5 | 76131 Karlsruhe | Telefon 0721 1815-0
Verantwortlich: Ramona Müller
Redaktion: Benedikt Rieker, benedikt.rieker@badischer-turner-bund.de
Ständige Mitarbeiter: Eva Häberle, Pressewartinnen und Pressewarte der Turngaue und Fachgebiete im BTB
Anzeigen: Svenja Koch, svenja.koch @badischer-turner-bund.de
Mediadaten Badische Turnzeitung (pdf)
Redaktion- und Anzeigenschluss: jeweils zum 3. eines Monats
Abonnements / Bezug: zentrale @badischer-turner-bund.de
Realisation: Druck + Verlagsgesellschaft Südwest mbH (Druckhaus Karlsruhe)
Druck: Druck- und Verlags-Gesellschaft Südwest mbH
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die konsequente Nennung der weiblichen und männlichen Form. Es sind selbstverständlich immer beide Geschlechter gemeint.
HINWEISE
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Die Lastschrift zur Badischen Turnzeitung erfolgt jährlich in der ersten Aprilwoche.
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Kündigungen sind nur schriftlich zum 31. Dezember eines Jahres möglich und müssen mindestens sechs Wochen vor diesem Termin (spätestens 18. November) eingehen.
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Ein Wechsel zwischen Print- und reinem Digitalabo ist jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalenderjahres möglich (Eingang spätestens am 18. November eines Jahres).