FAQ Lizenzverlängerung

Stand: 18.12.2023

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Verlängerung von Trainer- / Übungsleiterlizenzen:

Für die Lizenzverlängerung müssen 15 Lerneinheiten (LE) nachgewiesen werden. Dies ist möglich ...

  • durch den Besuch einer Fortbildung mit insgesamt 15 Lerneinheiten als Wochenend-Veranstaltung oder eine Drei-Tage-Fortbildung an der Sportschule unter der Woche.

  • durch den Besuch von zwei Tagesfortbildungen mit je mindestens 7 Lerneinheiten. Die Fortbildungen müssen innerhalb eines Jahres (12 Monate, z.B. im August 2021 und Februar 2022) absolviert werden.

  • durch den Besuch einer Tagesfortbildung mit 8 bzw. 9 Lerneinheiten und mindestens zwei Online-Fortbildungsseminaren * mit je drei Lerneinheiten. Die Fortbildungen müssen innerhalb eines Jahres (12 Monate, z.B. im August 2021 und Februar 2022) absolviert werden.

Die Kampfrichteraus- und -fortbildungen des BTB und DTB können mit maximal 8 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung für das entsprechende Trainer-Lizenzprofil angerechnet werden.

*  Bis zu 50 % der Lerneinheiten dürfen online absolviert werden.

Die erste Lizenzstufe (Übungsleiter C oder Trainer C) wird um 4 Jahre verlängert.
Die zweite Lizenzstufe (Übungsleiter B oder Trainer B) wird um 4 Jahre verlängert.

Detaillierte Regelungen zur Verlängerung:

  • Eine gültige Lizenz wird vom Fortbildungsdatum um 4 Jahre bis zum Quartalsende verlängert. (Beispiel: Fortbildung vom 22. – 24.02.2024 > verlängert bis 31.03.2028)

  • Eine Lizenz, die seit 1 bis 4 Jahre ungültig ist, wird mit Vorlage von 15 Lerneinheiten Fortbildung ab dem letzten Gültigkeitsdatum um 4 Jahre verlängert. (Bsp.: Lizenz ist zum 31.12.2021 abgelaufen, Fortbildungsbesuch in 2024, die Lizenz wird rückwirkend von 2021 verlängert bis 31.12.2025)

  • Ist die Lizenz länger als 4 Jahre abgelaufen, werden 40 Lerneinheiten als Fortbildung gefordert. Die Lizenz wird vom Zeitpunkt der Fortbildung um 4 Jahre bis zum Quartalsende des Fortbildungsbesuchs verlängert. (Bsp.: Lizenz ist zum 31.12.2015 abgelaufen. Fortbildungsnachweis von 40 Lerneinheiten in 2024 mit letzter Fortbildung am 22.04.2024, dann wird die Lizenz verlängert bis 30.06.2028)

  1. Für die Verlängerung einer C-Lizenz müssen mindestens 50 % der Lerneinheiten (LE) als fachspezifische Fortbildung nachgewiesen werden (Beispiel: Trainer C Rope Skipping: 8 LE Tagesfortbildung Rope Skipping und 7 LE Abenteuer Turnhalle). Bei den Ausschreibungen der Fortbildungsangebote ist jeweils vermerkt, für welche Lizenzprofile die Lerneinheiten zur fachspezifischen Lizenzverlängerung anrechenbar sind.

  2. Fortbildungsnachweise des BTB und seiner Turngaue bzw. des DTB oder anderer Landesturnverbände werden unter Berücksichtigung der in Punkt 1 genannten Voraussetzungen komplett zur Lizenzverlängerung angerechnet. Dazu zählen außerdem auch noch Lehrerfortbildungen im Fach Sport.

  3. Die absolvierten Fortbildungen bei den Sportbünden oder bei anderen Fachverbänden können bis zu 50 % zur Lizenzverlängerung angerechnet werden.

  4. Fortbildungen von kommerziellen Anbietern werden grundsätzlich nicht anerkannt.

  5. Sonstige Fortbildungen nur auf Anfrage, Ausnahmeregelungen nur durch Einzelfallprüfung

Eine Umschreibung von Lizenzen ist auf Anfrage möglich, wenn ein Trainer oder Übungsleiter im Verein inzwischen eine andere Zielgruppe betreut.

  • Bsp.: Ein Übungsleiter mit einer C-Lizenz Kinderturnen ist inzwischen im Verein aus dem Kinderturnen ausgestiegen und betreut eine Erwachsenengruppe, so kann die Lizenz in eine Übungsleiter-C-Lizenz "Turnen allgemein / Erwachsene" umgeschrieben werden.

  • Die Umschreibung einer Übungsleiter-C-Lizenz in eine fachspezifische Trainer-C-Lizenz ist jedoch nicht möglich. (Bsp.: Übungsleiter C Kinderturnen kann nicht in einen Trainer C Gerätturnen umgeschrieben werden.)

  • Kopien / Scans der aktuellen Fortbildungsnachweise

  • Kopie / Scan des unterzeichneten DOSB-Ehrenkodex, sofern dieser noch nicht bei der Ausbildung oder bereits bei einer Fortbildung eingereicht wurde.

  • Das neue DOSB-Lizenzformat mit den aktuellen Lizenzdaten wird per generierter E-Mail aus dem DOSB-Lizenzsystem an die Trainer und Übungsleiter zugesandt.

Die Unterlagen zur Lizenzverlängerung können sofort nach Absolvierung der Fortbildungen (gesamt 15 Lerneinheiten) eingereicht werden. Bitte nicht bis zum Ende des Jahres warten!

Die Fortbildungsnachweise und der DOSB-Ehrenkodex (falls noch nicht geschehen) sind einzureichen per E-Mail an lizenznoSpam@badischer-turner-bund.de.

Da im Jahr 2020 viele Fortbildungen aufgrund des Coronavirus entfallen mussten, wurden Übergangsregeln für die Verlängerung ablaufender Trainer- und Übungsleiterlizenzen geschaffen. Auch die Zuschüsse der Sportbünde sind damit gesichert. ⇒ mehr

Infoblatt DOSB-Lizenzsystem & Lizenzverlängerungen ab 2022 (pdf)

Alle Anliegen rund um die Verlängerung von Trainer- und Übungsleiterlizenzen sind unter dieser E-Mail-Adresse direkt an der richtigen Stelle: lizenznoSpam@badischer-turner-bund.de.

Telefon bei Fragen: 0721 1815-28

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