Ehrungen für ehrenamtliches Engagement (Personen)

Ehrenamtliches Engagement für die Gemeinschaft ist die Grundlage der Arbeit im Badischen Turner-Bund, seinen Turngauen und Vereinen. Ohne ehrenamtliches Engagement ist die Sportselbstverwaltung im freiheitlich-demokratischen Staat nicht denkbar. Ehrenamtliches Engagement stellt eine gesellschaftliche Wertschöpfung für den Verband und die Vereine dar, die in jeglicher Hinsicht unbezahlbar ist.

Der Badische Turner-Bund würdigt verdienstvolles ehrenamtliches Engagement als Dank und Anerkennung für den bisherigen Einsatz und als Ansporn für künftige ehrenamtliche Mitarbeit mit verschiedenen Auszeichnungen. Sämtliche Ehrungen innerhalb der Turnbewegung stehen zueinander in einem Stufenverhältnis und werden auf Basis von Ehrungskriterien verliehen.

  • Die Ehrennadel des DTB in Bronze mit Urkunde kann verliehen werden für Verdienste um die Förderung und Verbreitung des Turnens.

  • Die Goldene Verdienstplakette des BTB mit Urkunde und Anstecknadel kann verliehen werden für besondere Verdienste um die Förderung und Verbreitung des Turnens.

  • Der Ehrenbrief des DTB kann verliehen werden für herausragende Verdienste um die Förderung und Verbreitung des Turnens auf Vereinsebene und auf Ebene des Turngaues, des Landesturnverbands bzw. des DTB.

Antrag auf Verleihung

Den Antrag auf Verleihung der Ehrennadel des DTB in Bronze, der Goldenen Verdienstplakette des BTB und des Ehrenbriefs des DTB können die Mitgliedsvereine des BTB, dessen Turngaue oder die Mitglieder des BTB-Präsidiums stellen. Über die Anträge von Mitgliedsvereinen und Turngauen entscheidet der Ehrungsausschuss. Gemäß der Ehrungsordnungen bitten wir um Beachtung nachfolgender Hinweise:

  • Voraussetzung für die Ehrung auf Landesebene ist die Auszeichnung mit der höchsten Ehrung im Turngau.

  • Anträge auf Verleihung der Ehrennadel des DTB in Bronze, der Goldenen Verdienstplakette des BTB und des DTB-Ehrenbriefes müssen zuerst an den jeweiligen Turngau gehen, der hierzu ein Votum abgibt. Von dort werden die Anträge an die BTB-Geschäftsstelle weiter geleitet. Der BTB-Ehrungsausschuss, der vom BTB-Präsidium berufen ist, entscheidet dann über die eingegangenen Anträge.

  • Bei einer Genehmigung der Ehrung, benötigt die BTB-Geschäftsstelle für die Ausfertigung und ggf. Versand der Ehrungsunterlagen 10 bis 14 Tage, so dass sich zwangsläufig auf Landesebene ein Bearbeitungszeitraum von ca. 3 Wochen ergibt. (Dies gilt für den Eingang der Ehrungsanträge in der BTB-Geschäftsstelle. Die Bearbeitungszeit, die der Turngau vorab benötigt, ist hier nicht inbegriffen und muss zusätzlich berücksichtigt werden.) Diese Bearbeitungsfrist ist unbedingt bei der Terminierung von geplanten Ehrungen zu beachten. Bei einer Ablehnung einer Ehrung werden der Turngau und der antragsstellende Verein sofort benachrichtigt.

Antragsformulare für Ehrungen können auf der Homepage der Landesgeschäftsstelle des BTB direkt ausgeüllt und anschließend heruntergeladen werden. Unbedingt zu beachten ist, dass der Antrag von zwei unterschriftsberechtigten Personen unterschrieben und mit dem Vereinsstempel versehen wird. Für die Bearbeitung von Ehrungsanträgen werden die angegebenen Gebühren erhoben. Für Anträge, die zu kurzfristig eingehen, wird die doppelte Gebühr fällig.

Ansprechpartnerin

Bild von Heike Heinrich
Heike Heinrich
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