BTB-Präsidium fordert Öffnung der Turnhallen

Bund und Land haben die Rückkehr zum Vereinssport nach der Corona-Zwangspause bisher ausschließlich für Freiluftangebote ermöglicht. Der Badische Turner-Bund setzt sich dafür ein, dass auch die anderen Sportbereiche nachziehen können.

Viele Turn- und Sportvereine sehen sich in ihren Handlungsmöglichkeiten immer noch sehr eingeschränkt. Das BTB-Präsidium hat sich mit den Anfragen seiner Vereine befasst und daraufhin folgende Resolution an die Landesregierung von Baden-Württemberg verfasst, die auch als Vorlage zur Ansprache auf kommunalen Ebene durch die Vereine eingesetzt werden kann.


Resolution des Badischen Turner-Bundes
an die Landesregierung von Baden-Württemberg

Im Badischen Turner-Bund e. V. sind über 450.000 Menschen in mehr als 1.100 Turn- und Sportvereinen organisiert. Die allermeisten dieser Vereine engagieren sich im Breiten- und Gesundheitssport. Seit jetzt mehr als sieben Wochen ist die gesamte Vereinstätigkeit aufgrund der Corona-Beschränkungen eingestellt. Es ist für viele Vereinsmitglieder nicht mehr nachvollziehbar, warum der Trainingsbetrieb auch in Turn- und Sporthallen – unter Berücksichtigung geltender Hygiene- und Abstandsregelungen und abhängig von den jeweils ausgeübten Bewegungsformen – nicht wieder aufgenommen werden kann. Sport ist nicht nur Ausdruck menschlicher Lebensfreude und durch die Artikel 9 und 2 des Grund­gesetzes geschützt. Er kann zur Erhaltung und Verbesserung der physischen wie psychischen Gesundheit der Bevölkerung beitragen. In den Vereinen trainieren homogene Gruppen. Durch die vorhandenen Mitgliederdaten könnte jeder Verein im Falle einer Infek­tion innerhalb einer Übungsgruppe eine lückenlose Nachverfolgung der Infektionskette sicherstellen.

Wir verstehen nicht,

  • warum in einer ausreichend großen Turnhalle eine Fitnessgruppe nicht ihre Gymnastik oder ihren Gesundheitssport absolvieren darf, obwohl sämtliche Abstands- und Hygieneregeln hierbei problemlos eingehalten werden könnten,
  • warum in Sportarten wie Gerätturnen oder der Rhythmischen Sportgymnastik kein Training möglich ist, obwohl Turner bzw. Turnerin jeweils einzeln am jeweiligen Gerät trainieren,
  • warum die Landesregierung nicht stärker der Vernunft der Menschen vertraut; schließ­lich will sich niemand fahrlässig mit dem Covid 19-Virus anstecken,
  • warum zwar die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften wie Gemeinderäte und Kreistage Präsenzsitzungen mit entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln durch­führen dürfen, Vereins- und Verbandsgremien mit mehr als 5 Personen dies aber unter­sagt ist.

Der Badische Turner-Bund fordert deshalb für seine Mitgliedsvereine:

  • Die durch die Corona-Verordnung verfügte Schließung kommunaler und privater Sport­hallen und -stätten muss für die Durchführung von Sportangeboten unter Einhaltung der nach wie vor geltenden Abstands- und Hygieneregeln aufgehoben werden.
  • Die Kommunen sorgen in ihren Einrichtungen für die notwendigen sanitären Voraus­setzungen, damit die vorgeschriebenen Hygieneregeln erfüllt werden können.
  • Kommunale Sportstätten müssen auch in den Pfingst- und Sommerferien zugänglich sein, da eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger ihren Urlaub im eigenen Land wird verbringen müssen.
  • Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg wird aufgefordert, auf der Grundlage der vom Deutschen Turner-Bund unter der Mithilfe des Badischen Turner-Bundes erstellten Handlungshinweise für die Wiederaufnahme von Sport­angeboten Empfehlungen für die sichere Gestaltung des Vereinssports auszuarbeiten.

7. Mai 2020
Das Präsidium des Badischen Turner-Bundes