Coronavirus: Aktuelle Hinweise

für Veranstaltungen, Lehrgänge und Vereinsarbeit im Badischen Turner-Bund

Stand: 04.04.2022

Von den gesamtgesellschaftlich notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 sind auch die Vereinsangebote, Lehrgänge und Wettkämpfe im Badischen Turner-Bund betroffen. Die BTB-Geschäftsstelle ist vorübergehend geschlossen, jedoch über die üblichen Kontaktdaten telefonisch und per E-Mail erreichbar.

Der Badische Turner-Bund befindet sich regelmäßig im Austausch mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und unterstützt seine Mitgliedsvereine mit den gesammelten Fragen und Antworten zum Umgang mit Corona in Turn- und Sportvereinen. Der Badische Turner-Bund übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Antworten.

Mit der neuen Corona-Verordnung fallen in Baden-Württemberg seit Sonntag, 3. April 2022 weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.

Die Landesregierung hat am 1. April 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 3. April 2022.

An oberste Stelle stellt die Landesregierung das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Dabei werden alle Möglichkeiten des neuen Infektionsschutzgesetzes genutzt. Die landesweite Hotspot-Regel ist für Baden-Württemberg allerdings nicht umsetzbar. Lokale Hotspot-Regelungen können von einem Stadt- oder Landkreis angeordnet werden, sofern der baden-württembergische Landtag feststellt, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in dem oder den entsprechenden Stadt- oder Landkreisen besteht (vgl. CoronaVO §7)

Ab dem 3. April 2022 entfallen somit alle Zugangsbeschränkungen und die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. In einzelnen Ausnahmebereichen (wie z.B. dem ÖPNV oder Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) gilt die Maskenpflicht weiterhin. In Schulen und Kindertagesstätten (und einigen weiteren besonderen Einrichtungen) gilt auch künftig eine Testpflicht.

Vereinssport

Die bisherige Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird zum 3. April 2022 aufgehoben. Vereinssport ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Die Pflicht zum Tragen einer Maske sowie die 3G-Zugangsbeschränkung entfallen. Die Erstellung eines Hygienekonzeptes ist nicht mehr gefordert.

Empfehlung der Landesregierung

Die Verantwortlichen der Landesregierung Baden-Württemberg appellieren an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Angesichts der anhaltend hohen Inzidenzlage wird dringend empfohlen, sich weiterhin an das Abstandsgebot und das regelmäßige Lüften zu halten sowie in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Die Landesregierung setzt auf die Freiwilligkeit der Bürgerinnen und Bürger (vgl. CoronaVO §2 Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung).

Das BTB-Präsidium hat die coronabedingte Pauschalabsage aller Wettkampfveranstaltungen aufgehoben.

Die Fachgebiete werden für jeden Wettkampf prüfen, ob eine Durchführung unter den aktuellen Corona-Bedingungen möglich ist, und entsprechende Hygienekonzepte und Teststrategien einbinden. Neben den weiterhin notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ist auch die notwendige Trainings- und somit Vorbereitungszeit in den Vereinen ein wesentliches Argument für die Wettkampfplanung.

  • Neue Termine und Detailsinfos zu den Wettkämpfen werden veröffentlicht, sobald dies möglich ist. Wir versuchen, den Terminkalender aktuell zu halten. ⇒ Veranstaltungskalender

Das reguläre Aus- und Fortbildungsprogramm des Badischen Turner-Bundes kann wieder stattfinden.

  • Für alle Präsenzlehrgänge werden Einzelfallbewertungen durchgeführt, wie und unter welchen Voraussetzungen sie durchführbar sind (z.B. begrenzte Teilnehmerzahlen, Anpassungen im Ablauf, Testvorgaben).

  • Bei Absagen, Nachholterminen oder Änderungen von Lehrgängen werden die Teilnehmer über die bei der Anmeldung registrierte E-Mail-Adresse informiert.

  • Unter dem Titel "BTB-Bildung Plus" stellt der BTB auch weiterhin digitale Angebote zur Verfügung, die zur Lizenzverlängerung angerechnet werden.

  • Da im Jahr 2020 viele Fortbildungen entfallen mussten, wurden Übergangsregeln für die Verlängerung ablaufender Trainer- und Übungsleiterlizenzen geschaffen. Auch die Zuschüsse der Sportbünde sind damit gesichert. ⇒ mehr

Unterstützung des Badischen Turner-Bundes

Bewegungsideen für Kinder (unterteilt in kontaktlos und kontaktarm)


Corona-Verordnung und Co


Weiterführende Informationen

Aktuelle Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit den Auswirkungen der Coronakrise auf Turn- und Sportvereine (z.B. FAQ, Vereinsführungsfragen, Rechtliches, Finanzierung) gibt es auf den Internetseiten der Sportbünde sowie beim Deutschen Turner-Bund:

Infoseite Badischer Sportbund Nord

Infoseite Badischer Sportbund Freiburg

Infoseite Landessportverband Baden-Württemberg

Infoseite Deutscher Olympischer Sportbund

Infoseite Deutscher Turner-Bund

Bei Versicherungsfragen sind die Ansprechpartner der ARAG-Sportversicherung über die gewohnten Kontaktdaten erreichbar. Neu ist die Möglichkeit, Beratungstermine per Videokonferenz zu vereinbaren.

Versicherungsbüro beim Badischen Sportbund Nord

Versicherungsbüro beim Badischen Sportbund Freiburg

Merkblatt "Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona" (pdf)