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Ab 2021 treten Änderungen bei den Startrechten in Kraft!

Der DTB-Hauptausschuss hat Änderungen im Passwesen beschlossen, die bereits zum 1. Januar 2021 gültig werden. Diese betreffen insb. die Laufzeiten, die Bestätigung durch die Wettkämpferin bzw. den Wettkämpfer, die Sperre bei Mannschaftsstartrechten sowie die neue Startrecheverpflichtung für Showwettbewerbe.

Für die Startrechtebeantragung im Turnportal gelten am 1. Januar 2021 ein paar Neuerungen. (Bild: Screenshot)

Die Änderungen im Überblick:

  1. Die Laufzeiten der Jahresmarken und Startrechte werden von 365 Tagen auf das Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember umgestellt – unabhängig von der Wettkampfsaison einer Sportart. Somit müssen die Vereinsadmins nicht mehr die individuellen Gültigkeitszeiträume ihrer Mitglieder im Blick haben. Aufgrund der coronabedingten Wettkampfabsagen werden alle im Jahr 2020 erworbenen Jahresmarken und Startrechte automatisch bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Es fallen keine weiteren Kosten an.

  2. Die aktive Bestätigung der beantragten Startrechte durch die Wettkämpfer entfällt und wird ersetzt durch ein "Recht auf Widerspruch" innerhalb von 14 Tagen. Das Mitglied erhält nach der Beantragung durch den Vereinsadmin eine Benachrichtigung per E-Mail. Sofern es mit dem Startrecht einverstanden ist, muss nichts weiter unternommen werden und es ist sofort startberechtigt (Ausnahme: Vereinswechsel mit dreimonatiger Sperre).

  3. Wegfall der Sperre von drei Monaten bei Vereinswechsel für Mannschaftsstartrechte, wenn eine Freigabe durch den abgebenden Verein erfolgt. Unabhängig davon sind die sportartspezifischen Bestimmungen und Wettkampfausschreibungen zu beachten!

  4. Die Startrechteverpflichtung gilt neu auch für die Teilnahme an Showwettkämpfen (Rendezvous der Besten ab Landesfinale und TuJu-Stars).

Detaillierte Infos sind zu finden unter www.dtb.de/passwesen und www.turnportal.de.

DTB-Infoschreiben zu den Änderungen im Passwesen (pdf)