GEMA-Kulanz für Onlinekurse ist ausgelaufen!

Aufgrund der "Normalisierung" der coronabedingten Einschränkungen und der damit möglichen Rückkehr zum Präsenzbetrieb in den Turn- und Sportvereinen hat die GEMA ihre Sonderregelung für die Musiknutzung in Onlineangeboten zum 31. Juli 2021 aufgehoben!

Symbolbild (Foto: LSB NRW | M. Stephan)

Mit Beginn der Corona-Pandemie und den damit verbundenen behördlichen Schließungen von Turn- und Sportvereinen hatte die GEMA die im DOSB-Rahmenvertrag pauschal abgegoltenen Musiknutzungen auf die Onlineverwendung ausgeweitet. Dadurch konnten Turn- und Sportvereine auch in ihren digitalen Alternativangeboten Musik einsetzen, ohne zusätzliche Gebühren an die GEMA abführen zu müssen. Diese Kulanzregelung hat die GEMA aufgrund der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und der jetzt konkreten Öffnungsmöglichkeiten und Planungsperspektiven beendet.

Das bedeutet, dass seit dem 1. August 2021 z.B. das Onlinestreaming auf Webseiten über den Tarif VR-OD 10 lizenziert werden muss. Weitere Informationen zu diesem und auch anderen Onlinetarifen sind unter www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare zu finden.