Organisatorisches
Nach der erfolgreichen Durchführung im vergangenen Jahr findet der Kongress „Kinder bewegen“ am 21. und 22. März 2025 statt. Hierzu lädt der Badische Turner-Bund gemeinsam mit dem Institut für Sport und Sportwissenschaft (IfSS) unter dem Motto „Daten für Taten“ ÜbungsleiterInnen, ErzieherInnen, pädagogische Fachkräfte und Interessierte aus Wissenschaft und Sport zur zehnten Auflage ein.
Alle Workshops und Referierende können hier auf der Homepage eingesehen werden und entsprechend über das GymNet-Portal gebucht werden.
Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2025!
Solltet ihr organisatorische Fragen haben, dürft ihr Euch gerne jederzeit unter nick.hoffmann an uns wenden! @badischer-turner-bund.de
Zur Anmeldung für den ersten Kongress-Tag beim Institut für Sport und Sportwissenschaft am 21. März 2025 geht es hier lang…
Teilnahmegebühren
Frühbucherpreis bis 31.01.2025 | Normalpreis ab 01.02.2023 | |
Tagesticket 22.03.2025 | 89 Euro | 109 Euro |
Zur Anmeldegebühr kann ein Mittagsessen für 4 Euro hinzugebucht werden. Hierbei kann zwischen Schnitzelweck oder Gemüsemaultaschen gewählt werden. Die Auswahl muss bei der Anmeldung mit angegeben werden.
Preise zuzüglich MwSt.
Anerkennung als Lizenzverlängerung
Die Teilnahme am Kongress-Samstag, den 22.03.2025 wird mit 2 Lerneinheiten pro Workshop (insgesamt 8 LE) für folgende Lizenzen des BTB anerkannt:
- Übungsleiter C Lizenz Kinderturnen
- Übungsleiter C Lizenz Eltern-Kind-/ Kleinkinderturnen
- Übungsleiter B Lizenz "Gesundheitstraining im Kinderturnen"
Gleiches gilt für die Lizenzen der Sportbünde:
- Übungsleiter C Lizenz Profil „Kinder“
- Übungsleiter B Lizenz „Sport in der Ganztagsschule“
Für die Lizenzverlängerung werden insgesamt 15 Lerneinheiten benötigt.
Weitere LE's für die Verlängerung können bei allen Fortbildungsevents des BTB gesammelt werden (siehe Bildung).
Verpflegung und Anfahrt
Verpflegung:
Speisen und Getränke können am Stand vor der Tennishalle (SSC Zentrum) zum Selbstkostenpreis erworben werden und sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten. Zwischen Block 2 und 3 lädt der MTV Karlsruhe zur gemeinsamen Mittagspause ein und bietet eine warme Mahlzeit. Für ein garantiertes warmes Gericht muss dies bei der Anmeldung mit gebucht werden. Für Spontan-Entscheider wird ein Restposten vorbehalten, so lange der Vorrat reicht. Zwischen den Workshops können Kaffee, Kuchen und Waffeln für Energienachschub genutzt werden.
Adresse:
Traugott-Bender-Sportpark, SSC Karlsruhe
Am Sportpark 5
76131 Karlsruhe
ÖPNV:
Haltestelle Fächerbad (Linie 4) oder Hagsfeld Süd (S2), 5 Minuten Fußweg
Programmänderung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus triftigen Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) Programmänderungen sowie den Einsatz anderer Referenten*innen vor. Änderungen im Zeitablauf bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Hygiene-Vorschriften
Für den Badischen Turner-Bund e.V. als Veranstalter steht die Gesundheit der Teilnehmenden, Referierenden und Mitarbeitenden an oberster Stelle. Aus diesem Grund werden im Vorfeld der Veranstaltung alle Hygienevorschriften, die vor Ort einzuhalten sind, kommuniziert.
Haftung, Versicherungsschutz und Datenschutzbestimmungen
Der Badische Turner-Bund e.V. haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und/ oder grober Fahrlässigkeit der durch ihn eingesetzten Personen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Verlust von persönlichen Sach- und Wertgegenständen. Wir weisen darauf hin, dass bei Unfällen vor, während und nach einer Lehrgangsteilnahme ausschließlich Vereinsmitglieder über die ARAG-Sportversicherung ihrer Vereine versichert sind.
Die im Rahmen der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten, die zum Zwecke der Durchführung der entsprechenden Aus- oder Fortbildungsmaßnahme und ggf. für weitere Zwecke (bspw. Ausstellung oder Verlängerung von Lizenzen) erforderlich sind, werden elektronisch gespeichert und können nur durch berechtigte Personen eingesehen werden. Wir versichern, dass die von uns durchgeführte Datenverarbeitung auf der Grundlage geltender Gesetze erfolgt und für die Durchführung der Aus- oder Fortbildungsmaßnahme notwendig ist.